Rubrik: Leitartikel
(Treffer aus pharmind, Nr. 11, Seite 1064 (1999))
Ammon H
Qualitätssicherung synthetischer Peptidwirkstoffe / Empfehlungen der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) / Ammon H
Qualitätssicherung synthetischer Peptidwirkstoffe
Empfehlungen der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG)
Peptide und Proteine weisen im Vergleich zu anderen
Wirkstoffgruppen Besonderheiten hinsichtlich ihrer Strukturelemente, ihres
einheitlichen Bauprinzips und ihrer Herstellungsverfahren auf. Die aus
ihnen resultierenden besonderen chemischen und physiko-chemischen Eigenschaften
erfordern spezielle Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie eine produktgruppenspezifische
Betrachtung bei der Festlegung von Normen für einzelne Prüfmerkmale. Die
vorliegenden von der Fachgruppe Arzneimittelkontrolle /Pharmazeutische
Analytik der DPhG unter Mitwirkung der Special Interest Group Quality
of Pharmaceuticals International Pharmaceutical Federation (FIP) erstellten
Empfehlungen gelten ausschließlich für synthetisch hergestellte Peptidwirkstoffe
und bilden einen Leitfaden für deren Qualitätssicherung in der Arzneimittelentwicklung
sowie zur Beurteilung entsprechender Qualitätsunterlagen im Rahmen der
Arzneimittelzulassung. Zugleich können sie als wissenschaftliche Basis
für die Erstellung verbindlicher regulatorischer Normen verstanden werden.
Die Empfehlungen erstrekken sich auf Inprozeßkontrollen während der Peptidsynthese,
die Prüfung der Ausgangsstoffe und Synthesehilfsmittel, auf die Struktursicherung
sowie chemische und physikochemische Charakterisierung und die Etablierung
von Spezifikationen für die Routinekontrolle von Peptidwirkstoffen unter
Berücksichtigung toxikologischer Aspekte bei der Grenzwertfestlegung.
Besonderheiten bei der Qualitätssicherung im Rahmen der Peptidsynthese
im Vergleich zu anderen Wirkstoffen ergeben sich aus dem hohen Reinheitsanspruch
an die verwendeten Aminosäuren bzw. Aminosäurederivate, insbesondere hinsichtlich
deren chiraler Reinheit, aus der Verwendung spezieller Synthesehilfsmittel
(z. B. Charakterisierung von Polymeren für die Festphasen-Synthese) sowie
aus dem Anspruch an die Charakterisierung von Schlüssel-Zwischenprodukten
(Key Intermediates).
Die vielseitigen Möglichkeiten von Neben- und Abbaureaktionen während
der Herstellung bzw. Lagerung von Peptiden und ihren Zubereitungen wie
Epimerisierung, ß -Isomerisierung, hydrolytische Spaltung von Peptidbindungen,
Desamidierung, Oxidation schwefelhaltiger Aminosäuren, Di- und Oligomerisierung
bedingen ein komplexes potentielles Spektrum an verwandten Verunreinigungen.
Deren adäquate Begrenzung erfordert eine anspruchsvolle Analytik einschließlich
des Einsatzes der gesamten verfügba-ren Palette spezieller instrumenteller
Verfahren.
Die Etablierung adäquater Spezifikationen und Prüfverfahren für die Routinekontrolle
von Peptidwirkstoffen muß unter Berücksichtigung umfangreicher Untersuchungen
in der Entwicklungsphase produktspezifisch erfolgen. Vorschläge für die
toxikologische Qualifizierung von Grenzwerten für Verunreinigungen, die
sich an den Prinzipien der ICH-Leitlinien für synthetische Wirkstoffe
bzw. deren Zubereitungen orientieren, werden unterbreitet. Dennoch können
diese Leitlinien, wie sich bereits aus deren Präambel auch ergibt, nicht
in vollem Umfang für Peptidwirkstoffe und deren Zubereitungen angewandt
werden. Dies gilt insbesondere für die dort definierten Identifizierungsgrenzen
für organische Verunreinigungen.
© ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 1999